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Ihre Chancen als kaufm. Assistent/in

Der Abschluss „Staatlich geprüfte(r) kaufmännische/r Assistent(in)“ ist ein vollwertiger Berufsabschluss und ersetzt die kaufmännische Lehre (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.12.1988). Darüber hinaus ist dieser Beruf europaweit anerkannt (Richtlinie 92/51WEG über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG in ABL Nr. L 209 vom 24.07.1992).

Nach erfolgreichem Besuch der Berufsfachschule ist die Absolventin bzw. der Absolvent berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin“/“Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent Fachrichtung Informationsverarbeitung“ zu führen.

Kaufmännischen Assistentinnen/Assistenten
stehen damit viele Wege offen


  • Eintritt in den Beruf
  • Aufgrund der umfassenden Ausbildung ergeben sich beste Berufschancen und Aufstiegsmöglichkeiten in Klein- und Mittel- und Großbetrieben, z. B. als Assistent(in) des Abteilungsleiters, oftmals auch an den Schnittstellen zwischen der Betriebswirtschaft und der Informationstechnik ( sog. Computer-Misch- oder Randaufgaben).
  • Zugleich eröffnen sich zahlreiche berufliche Qualifikationsmöglichkeiten bei staatlichen und privaten Bildungsträgern, sowie bei der IHK und HwK, z. B. Betriebswirt, Bilanzbuchhalter, geprüfte(r) Sekretär(in) und dergleichen mehr.
  • Eintritt in die 12. Klasse der Berufsoberschule zum Weiterstudium an der Fachhochschule oder Universität.
Nach 1-jähriger Berufspraxis
  • Eintritt in die Fachakademie für Wirtschaft zum 2-jährigen Weiterstudium zum/zur „Staatlich geprüften Betriebswirt(in)“ einschließlich Fachhochschulreife.
  • Eintritt in die Jakob-Fugger-Fachschule für Datenverarbeitung zum 2-jährigen Weiterstudium zum/zur „Staatlich geprüften Wirtschaftsinformatiker(in)“ einschließlich Fachhochschulreife
jeweils mit der bestmöglichen Vorbereitung auf ein Weiterstudium an der Fachhochschule oder Universität.
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